GAP-Deckung

GAP-Deckung

Bei einer Kfz-Kaskoversicherung wird im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert des Wagens ersetzt.
Handelt es sich jedoch um ein Leasingfahrzeug, ist das problematisch: Zum Zeitpunkt des Leasings ist der Wert des Fahrzeugs geringer als der Ablösewert. Bei einem Leasingvertrag wird der Wertverlust kontinuierlich auf die Laufzeit verteilt. Somit liegen erst zum Leasingende der Wiederbeschaffungswert und Ablösewert auf derselben Höhe.

Bei einem Totalschaden oder im Falle eines Diebstahls muss der Leasingnehmer gegenüber dem Leasinggeber den Ablösewert ersetzen.
Die GAP-Deckung deckt genau diese Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert.

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