Unfallversicherung für selbständige Handwerker und Kaufleute

Unfallversicherung für selbständige Handwerker und Kaufleute

Was würde passieren, wenn Sie als selbstständiger Handwerker oder Kaufleute einen Unfall hätten?
Es gäbe für Sie keinen gesetzlichen Unfallschutz!
Welche Folgen hätte das für Ihre Firma?
Ihr Gehalt würde ausbleiben und Sie könnten fälligen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen.
Bald stünde Ihr Betrieb vielleicht vor dem finanziellen Ruin.
Sichern Sie sich ab: Mit einer privaten Unfallversicherung, die Tagegeld mit einschließt.
Sie erhalten es ab dem 1. Tag der Beeinträchtigung – für die gesamte Dauer der ärztlichen Behandlung.

Erleiden Sie als selbstständiger Handwerker oder Kaufmann einen Unfall, können Sie z.B. während Ihres Krankenhausaufenthaltes nicht mehr für Ihren Betrieb sorgen. 
Verdienstausfälle
 und Probleme mit der Lohnfortzahlung sind die Folge, die Ihren Betrieb leicht in den finanziellen Ruin treiben könnten.
Sorgen Sie vor: vereinbaren Sie ein Tagegeld innerhalb der privaten Unfallversicherung. Das Tagegeld ist ab dem 43 Tag einschließbar und bedeutet Absicherung ab dem 1. Tag!
Es deckt den Einkommensverlust für die gesamte Dauer der ärztlichen Behandlung.

Sie erhalten ebenfalls Leistungen bei Herzinfarkt, Schlaganfall oder Bewusstseinsstörungen aufgrund der Falscheinnahme von Medikamenten sowie bei Schäden durch Röntgen- oder Laserstrahlen. Eingeschlossen sind auch Infektionen durch Zeckenbiss (FSME, Borreliose) und die Folgen einer Vergiftung. Die Leistung von Schmerzensgeld für Bänderrisse und Knochenbrüche ist einschließbar.

Beim VFS Versicherungsservice beraten wir Sie gerne über die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Unfallversicherung.

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!