Unterstützungskasse

Unterstützungskasse

Bei der arbeitnehmerfinanzierten Versorgung über die Unterstützungskasse verzichtet der Arbeitnehmer auf Gehaltsteile zu Gunsten seiner Altersrenten-, Invaliditätsrenten- und/ oder Hinterbliebenenrentenversorgung.

Der Arbeitgeber wird Trägerunternehmer in der deckungsgleich rückgedeckten Unterstützungskasse. Die vom Arbeitnehmer umgewandelten Gehaltsteile werden von ihm als Zuwendungen gezahlt und deckungsgleich in eine spezielle Rückdeckungsversicherung investiert.

In der Finanzierungsphase sind die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge steuer- und bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze auch sozialversicherungsfrei!

Erst die späteren Leistungen unterliegen einer nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird.

Unsere Berater im VFS Versicherungsservice Karlsruhe beraten Sie gerne. Vereinbaren Sie einen Termin!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!