Pensionszusage

Pensionszusage

Der Arbeitnehmer verzichtet bei der Pensionszusage auf Teile seines Entgelts zu Gunsten einer Versorgungszusage, die ihm der Arbeitgeber in Form einer betrieblichen Altersversorgung erteilt.

Der große Vorteil für den Arbeitnehmer: Die Beiträge sind bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei und sie sind in unbegrenzter Höhe steuerfrei!
Erst die späteren Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Ein großer Vorteil hierbei ist, dass die versorgungsberechtigte Person in der Rentenbezugszeit in der Regel mit einem wesentlich niedrigeren Grenzsteuersatz als in ihrem aktiven Erwerbsleben belegt sein wird.

Der VFS Versicherungsservice Karlsruhe ist Ihr kompetenter Berater für betriebliche Altersversorgung und berät Sie gerne ausführlich zu diesem Thema!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!