Pensionskasse
Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung bei der Pensionskasse ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist versicherte Person. Er, bzw. seine Angehörigen, haben das unwiderrufliche Recht, ab dem 62. Lebensjahr eine Rentenleistung aus dem Vertrag zu erhalten. Alternativ kann die Leistung auch als Kapitalabfindung erfolgen.
Grundsätzlich gilt bei einer Versorgung über die Pensionskasse, dass Beiträge bis zu einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze für den Arbeitnehmer steuerfrei sind.
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