Pensionszusage

Pensionszusage

Bei der Pensionszusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, seinem Arbeitnehmer oder dessen Hinterbliebenen eine Leistung in Form von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen zu zahlen. Für diese Zusagen, die individuell gestaltbar sind, sind Rückstellungen in der Bilanz zu bilden. Diese Rückstellungen kann der Arbeitgeber dann steuerlich geltend machen!

Um das Unternehmen von dem finanziellen Risiko des Versorgungsfalls zu entlasten, stehen sog. Rückdeckungsversicherungen zur Verfügung.

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