Pensionskasse

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit. Die Pensionskasse erbringt Versorgungsleistungen der betrieblichen Altersversorgung gegen Zahlung von Beiträgen und gleicht insofern der Lebensversicherung.

Der Arbeitgeber schließt für seinen Mitarbeiter eine Rentenversicherung bei der Pensionskasse ab. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, der Mitarbeiter ist versicherte Person. Er, bzw. seine Angehörigen, haben das unwiderrufliche Recht, ab dem 62. Lebensjahr eine Rentenleistung aus dem Vertrag zu erhalten. Alternativ kann die Leistung auch als Kapitalabfindung erfolgen.

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