Direktversicherung

Direktversicherung

Der „klassische“ Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung, die Direktversicherung, ermöglicht dem Arbeitgeber die komplette Auslagerung der Altersversorgung an eine Versicherungsgesellschaft.

Der Arbeitgeber schließt eine Alters-, Invaliditäts- und/ oder Hinterbliebenenversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers ab. Hierbei ist der Arbeitnehmer, bzw. dessen Hinterbliebene, ganz oder teilweise bezugsberechtigt.

Für den Arbeitgeber hat dies steuerliche Vorteile: die Ertragssteuern werden dadurch gemindert und die gezahlten Versicherungsbeiträge sind voll abzugsfähige Betriebsausgaben.
Außerdem bedeutet dies für den Arbeitgeber nur einen geringen Verwaltungsaufwand und es entstehen keinerlei Zusatzkosten.

Die Mitarbeiter des VFS Versicherungsservices Karlsruhe beraten Sie gerne zum Thema Direktversicherung. Vereinbaren Sie einen Termin!

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